Digitale Barrierefreiheit - Rechtliche Grundlagen

Richtlinien und Verordnungen

Im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit sind unter anderem folgende Richtlinien, Verordnungen und Gesetze relevant.

BITV 2.0

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und regelt die Zugänglichkeit von Informationen und Kommunikation.

Im Mai 2019 wurde die BITV 2.0 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen. Die Versionsnummer blieb jedoch unverändert.

WCAG 2.1

Die internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) werden durch das W3C (World Wide Web Consortium) geregelt. Im Juni 2018 wurden die WCAG 2.1 als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht. Die einzelnen Prüfschritte besitzen drei verschiedene Prioritäten (A, AA, AAA).

EN 301 549

Die EN 301 549 ist eine europäische Norm mit dem Titel "Accessibility requirements for ICT products and services". Sie legt Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten und -Dienstleistungen fest.

Sie bildet die Grundlage für verschiedene nationale Vorschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Richtlinie (EU) 2016/2102

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf den Anforderungen der Norm EN 301 549 und stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen öffentlicher Stellen haben..

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 20.05.2021 vom Bundestag beschlossen und damit der sogenannte „European Accessibility Act“ (EAA) bzw. die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland umsetzt.

Mit diesem Gesetz wird in Deutschland erstmals auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei zu gestalten.

Genannt werden z.B. nachfolgende Produkte

und z.B. nachfolgende Dienstleistungen