Digitale Barrierefreiheit - Rechtliche Grundlagen

Richtlinien und Verordnungen

Im Zusammenhang mit digitaler Barrierefreiheit sind unter anderem folgende Richtlinien, Verordnungen und Gesetze relevant.

BITV 2.0

In Deutschland wird der barrierefreie Zugang durch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik Verordnung) im Rahmen des BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) geregelt. Im Mai 2019 wurde die BITV 2.0 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102 umzusetzen. Die Versionsnummer blieb jedoch unverändert.

EN 301 549

Die europäische Norm EN 301 549 "Accessibility requirements for ICT products and services" legt die Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten und -Dienstleistungen fest und bildet die Grundlage für verschiedene nationale Vorschriften in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter auch die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

Richtlinie (EU) 2016/2102

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 soll sicher stellen, dass alle Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Dienstleistungen öffentlicher Stellen haben..

WCAG

Die internationalen Richtlinien für Barrierefreiheit WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) werden durch das W3C (World Wide Web Consortium) als W3C Recommendation (Web Standard) geregelt. Die einzelnen Prüfschritte besitzen drei verschiedene Prioritäten (A, AA, AAA).

Die Version WCAG 2.2 erschien im September 2023 und ergänzt die Version 2.1 aus dem Jahr 2018. Dieneue Anforderungenwerden voraussichtlich bis Ende 2023 in die EN 301549 integriert. Eine Anforderung wurde gestrichen: Der Prüfschritt "4.1.1 korrekte Syntax" wird daher nicht mehr bewertet.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 20.05.2021 vom Bundestag beschlossen und damit der sogenannte „European Accessibility Act“ (EAA), bzw. die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, in deutsches Recht umsetzt.

Mit diesem Gesetz wird erstmals auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet, bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei zu gestalten.

Genannt werden z.B. nachfolgende Produkte

und z.B. nachfolgende Dienstleistungen