Digitale Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Konzept, das Menschen mit unterschiedlichen körperlichen oder kognitiven Fähigkeiten ermöglicht, uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In einer zunehmend digitalisierten Welt ist es von entscheidender Bedeutung, sicherzustellen, dass keine Barrieren den Zugang zu Informationen und Funktionen einschränken.
Nutzergruppen
Blinde, sehbehinderte, hörbehinderte, motorisch oder kognitiv eingeschränkte Nutzer haben erhöhte und teilweise unterschiedliche Anforderungen wie bspw. Tastatur- statt Mausbedienung, Vergrößerbarkeit, hohe Kontrastwerte oder Videos mit Untertiteln. Von barrierefreiem Design profitieren häufig alle Nutzer, auch solche mit geringeren Einschränkungen.
Schwerbehinderte Menschen in Deutschland
Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8 Millionen und damit ca. 10% der gesamten Bevölkerung in Deutschland mit einer Behinderung. Im Vergleich zum Jahr 2015 bedeutet dies einen Anstieg von 151.000 bzw. 2,0 %. [Quelle: Statisches Bundesamt, Wiesbaden - www.destatis.de - Pressemitteilung 25. Juni 2018]
Leistungsangebot
Das Beratungsangebot bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit Ihrer digitalen Angebot:
BITV-Tests, Beratung und Schulung.
Webseiten, mobile Apps, Software oder andere digitale Produkte werden auf mögliche Barrieren untersucht und konkrete Handlungsempfehlungen zur Optimierung erarbeitet.
Als Ergebnis eines BITV-Audits erhalten Sie einen ausführlichen Prüfbericht mit der Auflistung aller Probleme, die hinsichtlich der Zugänglichkeit bestehen. Der Prüfbericht dient als Grundlage für die Optimierung der Website hinsichtlich der Barrierefreiheit und ggf. zur Erstellung der "Erklärung zur Barrierefreiheit".
Hier finden Sie weitere Informationen zum Leistungsangebot.
Rechtliche Grundlagen
Für digitale Barrierefreiheit gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Gesetzen, Normen, Richtlinien und Verordnungen, die sicherstellen sollen, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sind. Hier sind einige der wichtigsten:
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0): Die BITV 2.0 legt die Anforderungen für die barrierefreie Gestaltung von Websites und anderen digitalen Angeboten öffentlicher Stellen fest. Sie basiert auf den internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und regelt die Zugänglichkeit von Informationen und Kommunikation.
- EN 301 549: Die EN 301 549 ist eine europäische Norm mit dem Titel "Accessibility requirements for ICT products and services" und legt Anforderungen für die Zugänglichkeit von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Produkten und -Dienstleistungen fest.
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Das BFSG wurde am 20.05.2021 vom Bundestag beschlossen und damit der sogenannte „European Accessibility Act“ (EAA) für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland umsetzt, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen.