Digitale Barrierefreiheit

Wem hilft ein barrierefreies Internet

Digitale Barrierefreiheit ist in einer digitalen Gesellschaft ein unverzichtbares Qualitätsmerkmal und bedeutet die Zugänglichkeit aller Online-Angebote für alle Nutzergruppen. Auch die Corona-Krise hat gezeicht wie wichtig und hilfreich die Digitalisierung ist und wie sehr wir schon heute darauf angewiesen sind.

Viele Informationen und Dienstleistungsangebote sind nur noch online verfügbar oder erreichbar. Dies wird unter anderem auch für Behördengänge durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) gefordert. Vor allem behinderte und ältere Menschen sind deshalb darauf angewiesen, dass Webseiten und Anwendungen barrierefrei gestaltet sind.

Ein barrierefreier Zugang zu allen Anwendungen sollte vor allem auch allen Arbeitnehmern ermöglicht werden, die auf eine barrierefreie Arbeitsumgebung angewiesen sind.

Webseiten, Anwendung und Apps sollten daher möglichst von Anfang an barrierefrei geplant und entwickelt werden.

Nutzergruppen

Blinde, sehbehinderte, hörbehinderte, motorisch oder kognitiv eingeschränkte Nutzer haben erhöhte und teilweise unterschiedliche Anforderungen wie bspw. Tastatur- statt Mausbedienung, Vergrößerbarkeit, hohe Kontrastwerte oder Videos mit Untertiteln. Alle Nutzer, auch Nutzer mit geringeren Einschränkungen, profitieren häufig von einer barrierefreien Gestaltung.

Ca. 10% schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland

Zum Jahresende 2017 lebten rund 7,8Millionen und damit ca. 9,4% der gesamten Bevölkerung in Deutschland mit einer Behinderung. Im Vergleich zum Jahr 2015 bedeutet dies einen Anstieg von 151.000 bzw. 2,0 %. [Quelle: Statisches Bundesamt, Wiesbaden - www.destatis.de - Pressemitteilung 25. Juni 2018]

Richtlinien und Verordnungen: BITV, WCAG, EU-Richtlinie 2016/2012

Für ein barrierefreies Internet gibt es eine Reihe von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen.

Die Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit werden jedoch in der Web- und Anwendungsentwicklung bisher häufig nicht beachtet. Bspw. gelten folgende Richtlinien und Verordnungen: